Pflegeantrag

Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der jeweiligen Pflegekasse Ihres Angehörigen gestellt. Zur Pflegekasse kommen Sie über einen Anruf bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen.

Dort fordern Sie bitte das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" an. Mit Ihrem Anruf ist der Antrag gestellt. Ihr Angehöriger erhält die Leistungen nach der Bewilligung des Antrags rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Hier sehen Sie die genaue Vorgehensweise:

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen (AOK/BEK/DAK) anfordern

Antrag ist sofort gültig und wird Ihnen zugeschickt oder kann online heruntergeladen werden

Sie füllen den Antrag aus –
unterschreiben darf ihn nur der Versicherte oder sein Bevollmächtigter

Antrag wird an die Pflegeversicherung zurückgeschickt

Pflegekasse erhält den Antrag

Meldet Ihnen zurück, dass der Antrag angenommen wurde und an den MDK/Medicproof verschickt wird

Antrag wird an den MDK/Medicproof verschickt

Schriftliche Anmeldung des MDK, wann er zum Hausbesuch kommt; hierauf müssen das Datum, die Uhrzeit sowie der Name des Gutachters vermerkt sein

Der Gutachter führt einen Hausbesuch durch und ermittelt den Hilfebedarf; es wird ein Gutachten erstellt und an die Pflegekasse verschickt

Sie erhalten das Ergebnis der Begutachtung

Aufgrund des Gutachtens erstellt der Sachbearbeiter der Pflegeversicherung einen Bescheid

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, legen Sie Widerspruch ein

Um einen Widerspruch einzulegen, haben Sie 28 Tage Zeit – Sie können diesen Widerspruch zunächst formlos einlegen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Begründung nachreichen

Formular: Formloser Widerspruch an die Pflegeversicherung