Pflegeantrag
Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der jeweiligen Pflegekasse Ihres Angehörigen gestellt. Zur Pflegekasse kommen Sie über einen Anruf bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen.
Dort fordern Sie bitte das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" an. Mit Ihrem Anruf ist der Antrag gestellt. Ihr Angehöriger erhält die Leistungen nach der Bewilligung des Antrags rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Hier sehen Sie die genaue Vorgehensweise:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen (AOK/BEK/DAK) anfordern |
Antrag ist sofort gültig und wird Ihnen zugeschickt oder kann online heruntergeladen werden |
Sie füllen den Antrag aus – |
Antrag wird an die Pflegeversicherung zurückgeschickt |
Pflegekasse erhält den Antrag |
Meldet Ihnen zurück, dass der Antrag angenommen wurde und an den MDK/Medicproof verschickt wird |
Antrag wird an den MDK/Medicproof verschickt |
Schriftliche Anmeldung des MDK, wann er zum Hausbesuch kommt; hierauf müssen das Datum, die Uhrzeit sowie der Name des Gutachters vermerkt sein |
Der Gutachter führt einen Hausbesuch durch und ermittelt den Hilfebedarf; es wird ein Gutachten erstellt und an die Pflegekasse verschickt |
Sie erhalten das Ergebnis der Begutachtung |
Aufgrund des Gutachtens erstellt der Sachbearbeiter der Pflegeversicherung einen Bescheid |
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, legen Sie Widerspruch ein Um einen Widerspruch einzulegen, haben Sie 28 Tage Zeit – Sie können diesen Widerspruch zunächst formlos einlegen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Begründung nachreichen |
PDF Download: Formloser Widerspruch an die Pflegeversicherung