Stationäre Versorgung Ihres Angehörigen

Pflegeheime

Wenn eine Versorgung zuhause nicht mehr oder grundsätzlich nicht möglich ist, können Sie Ihren Angehörigen in einem Pflegeheim versorgen lassen.

Hierbei schließen Sie mit dem Pflegeheim Ihrer Wahl einen Vertrag auf unbestimmte Zeit (in der Regel bis zum Tod Ihres Angehörigen) ab.

Dieser Vertrag ist jedoch, sollten Sie mit dem Heim unzufrieden sein, jederzeit kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen.

Hierzu stellt die Pflegeversicherung Ihnen einen pauschalen Betrag zur Verfügung. Außer dem pauschalierten Betrag erhalten Sie keine weiteren Leistungen.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
125 € 770 € 1262 € 1775 € 2007 €

Seit dem 01.01.2017 müssen Sie nicht mehr, wie zuvor üblich, befürchten, dass die Heimkosten mit Anheben des Pflegegrades ebenfalls steigen. Inzwischen wurden die Preise vereinheitlicht. Das bedeutet, dass in dem von Ihnen gewählten Pflegeheim alle Bewohner den gleichen Eigenanteil bezahlen – gleichgültig ob eine Person im Pflegegrad 2 oder im Pflegegrad 5 ist. Die Kosten, die in Form des Eigenanteils auf Sie zukommen, können auf den Internetseiten des Pflegeheimes eingesehen werden. Alternativ auch auf der Internetseite der AOK:

www.aok-navigator.de
in der Rubrik Pflegeheime.

Bitte erfragen Sie den genauen Eigenanteil aber jeweils bei Ihrem Pflegeheim.

Die Kosten eines Pflegeheimes setzen sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • pflegebedingte Aufwendungen
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Ausbildungsumlage

Die Pflegekasse beteiligt sich nur an den pflegebedingten Kosten und auch hier nur bis zu einem pauschalen Satz. Alle weiteren Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen.